ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung
Für die Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Sofern sich nach Auftragserteilung eine Änderung dieser Preise ergibt, sind wir berechtigt, dem Käufer bei der Lieferung oder Leistung die geänderten Preise in Rechnung zu stellen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste oder Austauschblättern zur Preisliste werden die jeweiligen alten Preise ungültig. Unsere Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Fabrik bzw. ab Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Lieferung
Die Versandkosten trägt der Käufer. Versandweg und Mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer freien Wahl überlassen. Verpackungskosten werden nur berechnet, soweit der Käufer besondere, Mehraufwand verursachende Anforderungen stellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unversichert versandt. Mit ihrer Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Teillieferungen zur zügigen Abwicklung sind möglich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktrittsrecht besteht erst nach Ablauf der Nachfrist. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Eingriffen sowie sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen sind wir berechtigt, die Lieferung und die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer wird von uns unverzüglich über den Grund der Behinderung unterrichtet.
4. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich mit ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweisliche verborgene Mängel sofort nach Entdeckung, schriftlich mitteilt. Unterläßt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlos Ersatz. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, mißlingen oder von uns oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5. Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist jede Rechnung zahlbar a. innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto – b. innerhalb von 30 Tagen Netto-Kasse. Bestellungen über Internet oder e-mail werden ausschließlich per Nachnahme geliefert. Maßgeblich für die Frist ist das Rechnungsdatum, die Rechnung wird am Tage der Lieferung, bzw. der Bereitstellung der versandfertigen Ware ausgestellt. Sollten Umstände bekannt werden, die nach unserem kaufmännischen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung von vorheriger Zahlung (Nachnahme) abhängig zu machen. Werden solche Umstände nach Auslieferung der Ware bekannt, ist die Kaufpreisfordeung sofort zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung bestrittener Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig.
6. Zahlungsverzug
Bei Überschreitung des eingeräumten Zahlungsziels von längstens 30 Tagen seit Rechnungsdatum werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Vor der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und etwaiger Kosten sind wir zu weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich Zinsen, sowie etwaiger Kosten und Spesen bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung etc. sind jedoch unzulässig. Mit der Annahme der Ware tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer erwachsenen Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab, bei in unserem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes unserer Ware (Fakturawert). Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen Forderungen so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und an uns abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen Forderungen unsere Forderung an den Käufer um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Käufer uns den Stand (Höhe, Fälligkeit etc. ) der uns abgetretenen Forderung unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung nachweist. Im Falle des Zahlungsverzuges erlischt das Recht des Käufers auf den Besitz der gelieferten Waren, ebenso das Recht des Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann die Ware von uns beim Kunden abgeholt und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwertet werden. Entstandene Verluste oder Kosten hat der Käufer zu tragen.
8. Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Emmerich.
9. Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns vorbehaltlich weitergehende Ansprüche, jegliche weitere Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in einem auf der Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.